§ 50a stmk BauO 1968; § 7 Abs 3 stmk FeuerPolG 1985
§ 50a stmk BauO, aber auch § 7 Abs 3 stmk FPolG, erfordert durch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit eine Abwägung der Vorteile einer Maßnahme im Interesse der Brandsicherheit mit den erwachsenden Kosten. Die Frage, ob die Aufträge „zumutbar“ sind, ist eine Rechtsfrage.