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Entfernung der Decke eines Kellerraumes ist als Umbau bewilligungspflichtig

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/116bbl 1998, 135 Heft 3 v. 15.6.1998

§§ 2 lit l, 23 Abs 1 lit b vlbg BauG 1972

Die Entfernung einer Gewölbedecke des Kellerraumes eines Gebäudes und der Beginn der Errichtung einer Stahlbetondecke, um diesen Kellerraum in einen Wohnraum umzubauen, stellt sich als eine wesentliche Umgestaltung des Inneren des Gebäudes und somit als Umbau iSd § 2 lit l vlbg BauG 1972 dar.

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