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Behördliche Mitteilung eines Rechtsstandpunktes; keine unmittelbare verwaltungsbeh Befehls- und Zwangsgewalt

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/102bbl 1998, 129 Heft 3 v. 15.6.1998

Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG; § 67a Abs 1 Z 2 AVG; §§ 16, 23 sbg BauPolG

Die beh Bekräftigung (Wiederholung) eines Rechtsstandpunktes sowie der Hinweis auf die von Gesetzes wegen bei konsenslosen Bauführungen vorgesehenen Maßnahmen stellen keine unmittelbare verwaltungsbeh Befehlsgewalt dar.

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