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Ableitung von Nachbarrechten aus individuellen Verwaltungsakten; subjektiv-öffentliches Recht auf Zurückweisung wegen entschiedener Bausache

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/98bbl 1998, 128 Heft 3 v. 15.6.1998

§ 61 oö BauV 1976; § 43 Abs 3 oö BauV 1985; § 68 Abs 1 AVG

Nachbarrechte können nicht nur aus generellen Normen, sondern - ausnahmsweise - auch aus individuellen Verwaltungsakten (Bescheiden) abgeleitet werden.

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