Aufhebung
Art 83 Abs 2 B-VG; §§ 18, 26 stmk BauG 1995
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von öffentlich-rechtlichen Einwendungen der Nachbarn hinsichtlich der - mittels Bescheid festgelegten - Bebauungsdichte in einem Bauverfahren. Eine verfassungskonforme, ausdehnende Auslegung der Bestimmungen des stmk BauG betreffend Nachbarrechte ist geboten.