Mit der Baurechtsreform 1996 erfolgte eine weitreichende Umgestaltung der im Bundesland Salzburg geltenden baurechtlichen Vorschriften. Die Änderungen betrafen insbesondere die Reichweite des Bewilligungsvorbehalts und der behördlichen Überprüfungspflicht, das Bauplatzerklärungsverfahren (Schaffung der Möglichkeit, die Bauplatzerklärung als Teil der Baubewilligung beantragen zu können) sowie das Verfahrensrecht im Bewilligungs- und Anzeigeverfahren. Der folgende Beitrag untersucht die Parteistellung und die Parteienrechte in den drei genannten Verfahren, wobei sich der erste Teil dem Bauplatzerklärungsverfahren und der Abgrenzung von Anzeige- und Bewilligungsverfahren widmet. (Fortsetzung in BBl [1998] 1/4)