Aufhebung
Art 83 Abs 2 B-VG; §§ 6 Abs 8, 134 Abs 3, 134a wr BauO
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von Einwendungen der Bf als Anrainerin (und Inhaberin einer gewerblichen Betriebsanlage) gegen die Errichtung einer Wohnhausanlage mangels Parteistellung.