Aufhebung
Art 7 Abs 1 B-VG; § 129 wr BauO; § 825 ABGB; § 1 WEG
Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige Gesetzesauslegung bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Nichtbefolgung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrags über die Miteigentümerin einer Liegenschaft hinsichtlich eines nicht in ihrem Wohnungseigentum stehenden Teils der Liegenschaft. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 129 Abs 10 wr BauO ist möglich und geboten.