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Instandsetzung und Reparatur; vergaberechtliche Zuordnung

RechtsprechungVergaberechtbbl 1998/82bbl 1998, 93 Heft 2 v. 15.4.1998

§ 1 Abs 2 lit a vlbg VergG iVm Anhang 1 leg cit

Das Restaurieren und Instandhalten von Fassaden sowie Arbeiten des Glaser-, Maler-, Lackierer- und Tapeziererhandwerks zählen nach der allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige in der EG zur Klasse der Baugewerbe. Derartige Aufträge sind daher als Bauaufträge anzusehen.

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