§ 4 Abs 1 VVG; § 129 wr BauO; § 18 MRG
Den Eigentümer treffen die Verpflichtungen aus dem Bauauftrag (hier: Instandsetzungsauftrag und Sanierungsauftrag) und er ist daher im Vollstreckungsverfahren zum Kostenersatz verpflichtet.
§ 4 Abs 1 VVG; § 129 wr BauO; § 18 MRG
Den Eigentümer treffen die Verpflichtungen aus dem Bauauftrag (hier: Instandsetzungsauftrag und Sanierungsauftrag) und er ist daher im Vollstreckungsverfahren zum Kostenersatz verpflichtet.