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Grundabtretungen zu Verkehrsflächen bei Abteilungen im Bauland; Wirksamkeit nach früherer Rechtslage ergangener Bescheide

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/66bbl 1998, 87 Heft 2 v. 15.4.1998

Aufhebung

§ 17 Abs 1 und 6 wr BauO; Art I und III wr BauO; § 3 wr BauO 1883

Aufträge, „Grundflächen lastenfrei und geräumt der Stadt Wien zu übergeben“ (§ 17 Abs 6 BO), können nicht aufgrund einer „politischen Bewilligung“, welche sich auf die Rechtslage vor Inkrafttreten der Bauordnung von Wien vom 25. 11. 1929 stützt, erlassen werden.

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