Aufhebung
§ 17 Abs 1 und 6 wr BauO; Art I und III wr BauO; § 3 wr BauO 1883
Aufträge, „Grundflächen lastenfrei und geräumt der Stadt Wien zu übergeben“ (§ 17 Abs 6 BO), können nicht aufgrund einer „politischen Bewilligung“, welche sich auf die Rechtslage vor Inkrafttreten der Bauordnung von Wien vom 25. 11. 1929 stützt, erlassen werden.