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Kostenvorauszahlung für Ersatzvornahme bei anhängigem Verfahren nach § 18 MRG

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/65bbl 1998, 87 Heft 2 v. 15.4.1998

§ 4 Abs 1 VVG; § 129 wr BauO; § 18 MRG

Den Eigentümer treffen die Verpflichtungen aus dem Bauauftrag (hier: Instandsetzungsauftrag und Sanierungsauftrag) und er ist daher im Vollstreckungsverfahren zum Kostenersatz verpflichtet.

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