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Betriebstypenverordnung; Versagung einer Baubewilligung mangels Grenzwertverordnung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/3bbl 1998, 28 Heft 1 v. 15.2.1998

Art 7, 18 B-VG; §§ 21, 39 oö ROG 1994; oö BtypV

Es besteht kein Widerspruch der Verordnungsermächtigung zur Erlassung einer BTypV nach § 21 Abs 3 Z 1 oö ROG zum Legalitätsprinzip und zum Gleichheitssatz.

Die Differenzierung zwischen der Zulässigkeit von „Tischlereien“ und „Modelltischlereien“ in der oö BTypV aufgrund der unterschiedlichen Immissionen solcher Betriebe ist nicht unsachlich, die Regelung ist ausreichend bestimmt.

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