Art 7 P 7 AHVB, Abschnitt B Z 2 P 4 EHVB 1986
Schadenersatzverpflichtungen, die dem haftpflichtversicherten Werkunternehmer gegenüber seinem Subunternehmer erwachsen, sind gemäß Art 7 P 7 AHVB 1986 von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Klarstellung hinsichtlich der sogenannten „Scheinarbeitsgemeinschaften“ in Abschnitt B Z 2 P 4 EHVB 1986, daß das Tätigwerden eines Partners als Subunternehmer dieser Arbeitsgemeinschaft nicht als Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft gilt, hebt die in Art 7 AHVB genannten Ausschlüsse nicht auf. Aus Abschnitt B Z 2 P 4 EHVB ergibt sich daher nicht, daß die dem Subunternehmer vom Versicherungsnehmer zugefügten Schäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.