Mit 1. 1. 1997 wurde in der Bauordnung für Wien (BO) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit der Durchführung eines „vereinfachten Baubewilligungsverfahrens“ eröffnet, welches eine gewisse Privatisierung behördlicher Tätigkeiten vorsieht und - ohne Erlassung eines Bescheides - in eine „fiktive“ Baubewilligung mündet. Im folgenden Artikel wird eine systematische Darstellung dieses vereinfachten Verfahrens versucht.