Für Industriekonzerne können patentfähige Erfindungen der Dienstnehmer den entscheidenden strategischen Marktvorteil bringen. Neben F&E-Abteilungen werden deshalb oft auch IP-Management-Stellen eingerichtet. Diese übernehmen die Identifikation von patentfähigen Erfindungen in den einzelnen Betrieben, beantragen das Patent und koordinieren den optimalen Einsatz der Patente durch die Vergabe von Konzernlizenzen. Es gilt zu beachten, dass die Rechte an der Erfindung durch den konkreten Dienstgeber in Anspruch genommen werden müssen. Diese Aufgabe kann nicht auf eine zentrale IP-Management-Stelle übertragen werden, weil diesfalls mangels wirksamer Inanspruchnahme das Freiwerden der Erfindung und damit der Verlust des Anspruchs auf Patenterteilung droht. Unter Berücksichtigung eines jüngst ergangenen Urteils des OLG Wien analysiert dieser Beitrag die prozessualen Fallstricke im Konzernverbund und bietet Lösungen für die rechtssichere Inanspruchnahme der Diensterfindung durch den Dienstgeber.

