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Die neuen Regelungen zur Geschlechterquote

SteuerrechtAufsatzKaroline KurzASoK 2026, 258 - 263 Heft 7 v. 1.7.2026

Aktuelle Studien zeigen, dass eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen die Profitabilität, Nachhaltigkeit und Unternehmensleistung verbessert. Dennoch sind Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Die EU reagierte darauf mit der Women-on-Boards-Richtlinie, die mehr Geschlechtergleichheit in Leitungsorganen fördern soll, wodurch die Geschlechterquote für den Aufsichtsrat von börsenotierten Unternehmen – die faktisch eine Frauenquote ist – auf 40 % gesetzt wurde. Die neue Regelung legt aber nicht nur eine Quote fest, sondern schafft auch konkrete Pflichten zur tatsächlichen Ermöglichung weiblicher Beteiligung. Dazu gehören familienfreundliche Sitzungszeiten, die Übernahme von Kinderbetreuungskosten und die gezielte Förderung weiblicher Führungskräfte. Der Aufsichtsrat soll außerdem quantitative Zielvorgaben für eine ausgewogene Geschlechterverteilung im Vorstand festlegen. Die Nichtberücksichtigung qualifizierter Frauen kann unter Umständen als eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats gewertet werden und Haftungsfolgen nach sich ziehen. Die neuen Pflichten können durch Verträge mit den Aufsichtsratsmitgliedern selbst, Satzungen, Geschäftsordnungen und durch vorbereitende Betriebsvereinbarungen abgesichert werden. Insgesamt sind eine langfristige Nachfolgeplanung und die aktive Förderung gemischter Führungsteams erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben wirksam umzusetzen.

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