Hinweisgeber unterstützen zweifelsohne in vielen Fällen die Aufklärung erheblicher Rechtsverstöße. Nicht selten sind diese Hinweisgeber Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens und tragen naturgemäß auch das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers. Dieser Beitrag soll nunmehr untersuchen, inwieweit Hinweisgeber, sofern sie Arbeitnehmer eines Unternehmens sind, gegen derartige Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.