BMF-Schreiben vom 10. 5. 2022, 2022-0.261.671 (Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Dienstfahrrädern); Prodinger, Dienstfahrräder und Nutzungsdauer, Sachbezug und Gehaltsumwandlung, SWK 2022, 722.
Die Aussage zur steuerlichen Anerkennung von Bezugsumwandlungen in Rz 206 der LStR 2002 bezieht sich auf die Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder Kraftrades mit einem CO2