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II.Verlängerung der Kurzarbeitsbeihilfen

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2022, 256 Heft 7 v. 1.7.2022

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden, BGBl I 2022/86, sollen Betriebe bei Auftreten oder Weiterbestehen nicht saisonbedingter wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache außerhalb des Unternehmens haben, bis Ende 2022 höhere Kurzarbeitsbeihilfen erhalten.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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