Frau Mayer stellt eine ukrainische Vertriebene als Haushaltsgehilfin an. Die Entlohnung erfolgt mittels Dienstleistungsschecks. Bald darauf wird Frau Mayer von der zuständigen Behörde – gestützt auf § 10 Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) – auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens aufmerksam gemacht und für den Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe angedroht. Was steckt dahinter?