1. Wer irrtümlich eine Nichtschuld bezahlt, kann das Geleistete gemäß § 1431 ABGB zurückfordern. Dies steht grundsätzlich dem Leistenden gegen den Empfänger zu.
1. Wer irrtümlich eine Nichtschuld bezahlt, kann das Geleistete gemäß § 1431 ABGB zurückfordern. Dies steht grundsätzlich dem Leistenden gegen den Empfänger zu.