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Rückforderungsanspruch nach § 1431 ABGB

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2022, 193 Heft 5 v. 1.5.2022

1. Wer irrtümlich eine Nichtschuld bezahlt, kann das Geleistete gemäß § 1431 ABGB zurückfordern. Dies steht grundsätzlich dem Leistenden gegen den Empfänger zu.

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