In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen: 1.) die Mitglieder des Vereins „Such- und Rettungshunde Österreich Steiermark“ und 2.) die Mitglieder des Vereins „Such- und Rettungshunde Österreich Oberösterreich“.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.