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II. COVID-19-Sonderfreistellung

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2022, 114 - 115 Heft 3 v. 1.3.2022

Mit der MSchG-Novelle BGBl I 2020/160 wurde der Gefährdung von schwangeren Arbeitnehmerinnen durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Seit dem 1. 1. 2021 wurde befristet § 3a MSchG eingeführt, der unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen, bei deren Tätigkeit ein Körperkontakt erforderlich ist, gewährt.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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