Das sogenannte Mobilitätspaket der EU, kundgemacht im ABl L 249 vom 31. 7. 2020, umfasst mehrere Verordnungen und Richtlinien aus unterschiedlichen Bereichen des Kraftfahrrechts. Ein Teil davon, nämlich die Verordnung (EU) 2020/1054 ,
Das sogenannte Mobilitätspaket der EU, kundgemacht im ABl L 249 vom 31. 7. 2020, umfasst mehrere Verordnungen und Richtlinien aus unterschiedlichen Bereichen des Kraftfahrrechts. Ein Teil davon, nämlich die Verordnung (EU) 2020/1054 ,