Der OGH hatte sich in der Entscheidung vom 29. 7. 2021, 10 ObS 87/21y, mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die falsche Rechtsauskunft eines Mitarbeiters der ÖGK betreffend die Anspruchsvoraussetzungen des Familienzeitbonus zur Rückzahlung des ausbezahlten Familienzeitbonus führt oder ob die Rückforderungsbestimmung des § 7 Abs 1 FamZeitbG teleologisch zu reduzieren ist oder gar seitens des Vaters geäußerte verfassungsrechtliche Bedenken bestätigt werden können.