Zu den Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 zählt unter anderem auch die Schutzimpfung. Sowohl von der nunmehr eingeführten Impfpflicht als auch von anderen Schutzmaßnahmen bestehen Ausnahmebestimmungen, die an die Vorlage eines Nachweises (Attests) gebunden sind. Diese Bestimmungen haben auch für das Arbeitsrecht (teils mittelbar, teils unmittelbar) Bedeutung.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.