Der Impfstatuts eines Arbeitnehmers kann auch bereits im Bewerbungsstadium eine Rolle spielen. Vor allem die Reichweite eines dahin gehenden Fragerechts des Arbeitgeber bzw einer damit korrespondierenden Antwortpflicht ist von Relevanz. Die Voraussetzungen hängen dabei wesentlich auch vom Inhalt der einschlägigen Verordnung ab.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.