Mit Beschluss des Nationalrats vom 16. 12. 2021 und des Bundesrats vom 21. 12. 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, sollen Saisonbetrieben pandemiebedingt 65 % der Lohnkosten abgegolten werden, die ab Beginn des Betretungsverbots bis zum frühestmöglichen Eintritt in die .
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.