Im Mittelpunkt des Beschlusses des Nationalrats vom 16. 12. 2021 und des Bundesrats vom 21. 12. 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird, steht die Verlängerung der bestehenden Kurzarbeitsregel für besonders betroffene Betriebe bis 31.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.