Mit 1. 1. 2022 beginnt für die fachkundigen Laienrichter an den Arbeits- und Sozialgerichten eine neue einheitliche Amtszeit. Im Hinblick auf die bis 31. 12. 2026 dauernde fünfjährige Amtsdauer stellen sich viele Fragen. Der gegenständliche Beitrag bereitet Wissenswertes für neu gewählte und wiedergewählte fachkundige Laienrichter an den Arbeits- und Sozialgerichten auf.