Im Erwerbsleben von Arbeitnehmern ergeben sich laufend Kollisionen mit privaten Ereignissen und Aktivitäten. In Fällen von Urlaub oder Krankenstand gibt es klare gesetzliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung seines Entgelts von der Arbeit freigestellt ist. Inwieweit allerdings ein sonstiger wichtiger Dienstverhinderungsgrund vorliegt, ist im Rahmen einer Abwägung zwischen den persönlichen Gründen des Arbeitnehmers sowie den betrieblichen Interessen zu überprüfen. Hier hinterlassen Gesetz und Kollektivverträge (insbesondere bei einer Beschäftigung in Teilzeit) eine Reihe von Zweifelsfragen, von denen einige nachstehend aufgegriffen werden.