Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) geändert werden, BGBl I 2021/118, wurde klargestellt, dass Lehrlinge bis Ende Juni 2022 in das Corona-Kurzarbeitsmodell einbezogen werden können.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.