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V. Neue Corona-Kurzarbeitsregelungen

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2021, 271 Heft 7 v. 1.7.2021

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) geändert werden, BGBl I 2021/118, wurde klargestellt, dass Lehrlinge bis Ende Juni 2022 in das Corona-Kurzarbeitsmodell einbezogen werden können.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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