Die für Leiharbeiter geltenden besonderen Kündigungsregelungen sollen mit Beschluss des Nationalrats vom 17. 6. 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird, auch nach der Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten aufrechtbleiben können (IA 1667/A 27.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.