Die im Herbst 2020 angekündigten Homeoffice-Neuregelungen wurden Ende März 2021 im Nationalrat beschlossen. Die Beschlussfassung im Bundesrat und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt waren zu Redaktionsschluss noch offen. Da die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen jedoch rückwirkend mit 1. 4. 2021 in Kraft treten werden, muss die betriebliche Praxis nun rasch reagieren und einige Zweifelsfragen sind zu klären.