Der Kläger war bei der Beklagten als Softwareentwickler und Projektmanager angestellt. Im März 2020 schloss die Beklagte während des ersten COVID-19-Lockdowns mit 15 Mitarbeitern (nicht dem Kläger) eine „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.