Jüngst ergangene Entscheidungen zur Plattformarbeit auf nationaler und EU-Ebene offenbaren einmal mehr die Brisanz der rechtlichen und rechtspolitischen Frage des Schutzes wirtschaftlich besonders abhängiger Selbständiger. Die Ausdehnung der Möglichkeit kollektiver Rechtsgestaltung auf diese läuft dabei potenziell Gefahr, mit wettbewerbsrechtlichen Prinzipien zu konfligieren. Der vorliegende Beitrag soll einen Denkanstoß zu einem diesbezüglichen Paradigmenwechsel bieten.