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COVID-19-Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2021, 436 - 437 Heft 11 v. 1.11.2021

Im Dezember 2020 wurde mit BGBl I 2020/160 im MSchG erstmals ein befristeter Sonderfreistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen geschaffen. Im Anschluss wurde diese Maßnahme dreimal verlängert. Zuletzt war sie bis 30. 9. 2021 befristet.

Der den selbständigen Antrag enthaltende Ausschussbericht ist online abrufbar unter

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