Im Dezember 2020 wurde mit BGBl I 2020/160 im MSchG erstmals ein befristeter Sonderfreistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen geschaffen. Im Anschluss wurde diese Maßnahme dreimal verlängert. Zuletzt war sie bis 30. 9. 2021 befristet.
Der den selbständigen Antrag enthaltende Ausschussbericht ist online abrufbar unter