Mit der Frage, ob bei Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten in Ausübung von Servicedienstleistungen im grenzüberschreitenden Zugsverkehr die Entsende-Richtlinie anzuwenden sei, hatte sich der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des österreichischen VwGH in seinem Urteil vom 19. 12. 2019, Rs C-16/18 , Dobersberger, zu beschäftigen. Es handelt sich um eine wesentliche Frage, da davon abhängt, ob das Sanktionsregime des LSD-BG für Entsendungen anzuwenden ist oder nicht.