Bereits kurz nach seinem Inkrafttreten am 1. 6. 2019 hatte sich der VfGH aufgrund eines Antrags gemäß Art 140 Abs 1 Z 2 B-VG von mehr als einem Drittel der Mitglieder des Bundesrats mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) sowie mit dem gleichzeitig erlassenen Sozialhilfe-Statistikgesetz, beide kundgemacht in BGBl I 2019/41, auseinanderzusetzen. Mit dem hierzu ergangenen Erkenntnis vom 12. 12. 2019, G 164/2019 ua, wurden wesentliche Teile des SH-GG behoben. Dabei wurde die Judikatur des VfGH sowohl zur Sozialhilfe als auch zur Grundsatzgesetzgebung weiterentwickelt.