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§ 2f Abs 1 AVRAG verpflichtet (nur) zur Übermittlung formell vollständiger Lohnabrechnung

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrecht; PersonalverrechnungDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2019, 39 Heft 1 v. 12.1.2019

Entscheidung: OGH 28.08.2018, 8 ObA 41/18i

Normen: § 2f Abs 1 AVRAG

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