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Abfertigungsberechnung nach § 14 Abs 4 AVRAG durch "andere Vereinbarung" nicht zuungunsten des Arbeitnehmers modifizierbar

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2019, 39 Heft 1 v. 12.1.2019

Entscheidung: OGH 19.07.2018, 8 ObA 29/18z

Normen: § 16 AVRAG; § 14 Abs 4 AVRAG; § 23 AngG

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