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Zur Abgrenzung der Arbeitskräfteüberlassung von der Erfüllung eines Werkvertrages - Maßgeblich ist der wahre wirtschaftliche Gehalt, wobei Arbeitskräfteüberlassung nicht bereits dann festgestellt werden kann, wenn nur ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal vorliegt

Arbeitsrecht; EuroparechtAufsatzDr. Thomas RauchASoK 2016, 130 - 134 Heft 4 v. 14.4.2016

Entscheidungen: VwGH 19.05.2014, Ro 2014/09/0026; OGH 25.08.2014, 8 ObA 7/14h; VwGH 31.07.2009, 2008/09/0261; VwGH 21.09.2005, 2004/09/0059; EuGH 18.06.2015, C-586/13 , Martin Meat; EuGH 10.02.2011, C-307/09 , Vicoplus

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