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Provisionsanspruch des Handelsvertreters

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2014, 319 - 320 Heft 8 v. 1.8.2014

1. Nach der einseitig zwingenden Bestimmung des § 9 Abs. 2 HVertrG 1993 entsteht der Provisionsanspruch des Handelsvertreters spätestens mit Ausführung des Geschäfts, also mit Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch den Kunden.

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