§ 1313a ABGB; § 6 Abs 1 Z 1 GlBG
In Hinblick auf die Versendung von E-Mails hatte sich der erkennende Senat vorliegend mit der Frage zu befassen, ob eine juristische Person aufgrund der Verletzung von Fürsorgepflichten für belästigende Handlungen einzustehen hat.