§ 2d AVRAG
Die erkennende Instanz führt die Frage einer Klärung zu, ob die Vereinbarung von Ausbildungskosten in einem Dienstvertrag pauschal in Form bestimmter Quoten formuliert werden kann.
OGH 9 ObA 125/11i
§ 2d AVRAG
Die erkennende Instanz führt die Frage einer Klärung zu, ob die Vereinbarung von Ausbildungskosten in einem Dienstvertrag pauschal in Form bestimmter Quoten formuliert werden kann.
OGH 9 ObA 125/11i