Zusammenfassung: Der Autor analysiert im Beitrag, ob die Bestimmung über die Verteilung des Leistungsvolumens im Kollektivvertrag für Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist. Dazu erläutert er den Regelungsinhalt der Bestimmungen über das Leistungsvolumen im KV, insb die Pflicht zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung iZm der Veröffentlichung personenbezogener Gehaltsdaten. Anschließend geht er auf die Regelungen im DSG ein und prüft schematisch, ob ein Rechtfertigungsgrund für die Verwendung der Daten für den konkreten Fall maßgeblich ist. Am Ende des Beitrags geht der Verfasser auch auf Alternativlösungen ein.