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Anspruchsberechtigung eines Adoptivvaters gemäß § 219 Abs 1 ASVG

SozialversicherungsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am ASG WienASoK 2012, 120 Heft 3 v. 1.3.2012

§ 219 Abs 1 ASVG; § 42 ABGB; § 182 Abs 1 ABGB

Der OGH ging in seiner Entscheidung der Frage nach, wer anspruchsberechtigt nach § 219 Abs 1 ASVG sein kann und welche Personen als "Eltern" gemäß § 42 ABGB zu verstehen sind.

OGH 31.5.2011, 10 ObS 51/11i

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