§ 54 Abs 1 ASGG; § 105 ArbVG
Der OGH befasst sich in dieser Entscheidung mit der Rechtsunwirksamkeit von Kündigungen, insbesondere für den Fall, dass ein an sich vorgesehenes Disziplinarverfahren unterlassen wurde. Auch erläutert er dabei die Möglichkeit der Kündigungsanfechtung.