§ 862a ABGB
Im vorliegenden Beitrag wird das Urteil 9 ObA 51/10f des OGH vom 30.3.2011 dargestellt, welches sich mit der Gefahrtragung und der Verteilung der Beweislast bei der Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen per Telefax befasst.
OGH 30.3.2011, 9 ObA 51/10f